1.

Fachbetrieb noch nicht beauftragen.

2.

Ihre Wärmepumpe muss bei der BAFA gelistet sein.

3.

Ihr Gebäude ist älter als 5 Jahre.

4.

Die Jahresarbeitszahl lässt einen Faktor von 2,7 oder höher zu.

5.

Der hydraulische Abgleich wird durchgeführt und ist im Angebot vorhanden.

6.

Ihre Wohnflächen sind nach Einbau zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien beheizt.