+30%
Basis Förderung
Die Förderung wird auf maximal 30.000 € Investitionskosten gewährt. Das bedeutet beispielsweise in der Basisförderung einen maximalen Zuschuss von 9.000 €, beim Höchstfördersatz einen maximalen Zuschuss von 21.000 €.
Die Förderung wird auf maximal 30.000 € Investitionskosten gewährt. Das bedeutet beispielsweise in der Basisförderung einen maximalen Zuschuss von 9.000 €, beim Höchstfördersatz einen maximalen Zuschuss von 21.000 €.
Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mind. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von:
Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle.