Förderung

+30%

Basis Förderung

Die Förderung wird auf maximal 30.000 € Investitionskosten gewährt. Das bedeutet beispielsweise in der Basisförderung einen maximalen Zuschuss von 9.000 €, beim Höchstfördersatz einen maximalen Zuschuss von 21.000 €.

+16%

Klimageschwindigkeits-Bonus

Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mind. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Einkommensabhängiger Bonus

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von:

  • bis 30.000 €: 40 %
  • bis 40.000 €: 30 %
  • bis 50.000 €: 10 %
  • bei mind. einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €

+5%

Effizienz-Bonus

Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle.

70%

Höchstfördersatz